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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Zivilrecht V – Bürgerliches Recht, dt. und europ. Handels- und Wirtschaftsrecht – Prof. Dr. Knut Werner Lange

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Energie- und Kartellrecht

Die Energiewirtschaft bildet das Rückgrat unserer Volkswirtschaft. Ohne eine dauerhaft gesicherte Energieversorgung sind weder unser Lebensstandard noch der Produktionsstandort Deutschland zu halten. Der jederzeitige und ungehinderte Zugriff auf bezahlbare Energie stellt eine der Säulen unserer Gesellschaftsordnung dar. Energie muss sicher, bezahlbar und ständig nutzbar sein. Die Herausforderungen für die auf den Energiemärkten tätigen Unternehmen sind in den letzten Jahren größer geworden. Früher stand vor allem die sichere Versorgung mit möglichst preiswerter Energie im Zentrum der Betrachtung, später traten die Aspekte der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes hinzu. Mit der sog. Energiewende im Jahr 2011 als Reaktion auf die Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima geht ist heute um eine mehr oder weniger umfassende Neuausrichtung der deutschen Energiewirtschaft. Anders als das Aufbrechen der geschlossenen Versorgungsgebiete oder das unbundling der vertikal integrierten großen Energieversorgungsunternehmen greift diese staatlich verordnete Energiewende in die Art und Weise ein, wie Energie in Deutschland erzeugt werden soll. Der Umbau hat den Charakter eines Paradigmenwechsels und löst seither das zuvor gültige Liberalisierungs-Paradigma Schritt für Schritt ab.

Da die Strom- und Gasversorgung aus technisch-physikalischen Gründen nur über eine Leitung erfolgen kann und eine Duplizierung solcher Leitungen aus ökonomischen wie ökologischen Gründen gleichermaßen nicht sinnvoll ist, erfolgt der Transport entgegen den grundsätzlichen Regeln der Marktwirtschaft auf effizienteste Weise im Monopol. Eine solche Monopolsituation schafft jedoch für den Monopolisten die Möglichkeit des Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung und erfordert daher eine dauerhafte staatliche Aufsicht, die in Deutschland vor allem durch die BNetzA und das BKartA gewährleistet wird. Während das Kartellrecht grundsätzlich auf die Effizienz der Märkte vertraut und daher nur ausnahmsweise staatliche Korrekturen vorsieht, steht das Regulierungsrecht unter der Prämisse eines dauerhaften Marktversagens. Demnach agiert auch im Energiesektor das BKartA als Hüterin des Wettbewerbs, während die BNetzA eher als Regulierungs- und Infrastrukturbehörde der Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und dem Umweltschutz bei Elektrizität und Gas verpflichtet ist. Gleichwohl befinden sich Kartell- und Regulierungsrecht in einem Wechselspiel zueinander und dienen einem gemeinsamen Ziel.

Der Lehrstuhl untersucht in diesem Zusammenhang energierechtliche wie kartellrechtliche Fragestellungen gleichermaßen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Energievertragsrecht, das sich zunehmend zu einer, teilweise vom Europarecht dominierten Spezialmaterie entwickelt. In diesen Bereichen werden zudem Doktorarbeiten betreut. Das deutsche wie das europäische Kartellrecht ist regelmäßig Teil der Lehrveranstaltungen des Lehrstuhls. Jährlich wird ein Praktikerseminar zu kartellrechtlichen Fragestellungen in Zusammenarbeit mit einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei angeboten.

Der Lehrstuhl ist Mitglied der Forschungsstelle für deutsches und europäisches Energierecht (FER) über die ein intensiver Austausch mit der Praxis erfolgt. Der Lehrstuhl arbeitet im Rahmen des Kopernikus-Projektes des BMBF mit. 

Prof. Dr. Lange referiert und publiziert regelmäßig über energie- und kartellrechtliche Fragestellungen und gehört dem Wirtschaftswissenschaftlichen Beirat der Zeitschrift des Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht in der Kommunalen Wirtschaft e.V. (EWeRK) an. Seit 2016 ist er zudem Mitglied der wissenschaftlichen Vereinigung für das gesame Regulierungsrecht e.V. Zu den wichtigsten Veröffentlichungen zählen:

  • Individuelle Netzentgelte zwischen Gasmangellage und Flexibilisierung der Netznutzung, EnWZ 2023, S. 99-103 (Heft 4).

  • Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im häuslichen Bereich (Stand und Perspektiven), MDR 2022, S. 1057-1063 (Heft 17), zusammen mit Dr. Michael Putz.

  • Der Ukrainekrieg und die künftige Erdgasbeschaffung in der Union, WuW 2022, 241 (Heft 5).

  • Gespaltene Preise in der Grundversorgung für Strom und Gas - energiewirtschafts-, unions- und kartellrechtliche Überlegungen, EnWZ 2022, S. 165-170 (Heft 5).

  • Nutzung von Flexibilitätspotentialen auf Verteilernetzebene nach der Reform des EnWG vom Juli 2021, N&R 2022, S. 13-18 (Heft 1), zusammen mit Nora Hofmann.

  • Langfristige Fernwärmelieferverträge verstoßen nicht gegen das Kartellrecht - zugleich Anm. z. Urteil d. OLG Rostock v. 5.3.2020 - , NZKart 2020, S. 313-316 (Heft 6), zusammen mit Michael Putz.

  • Sachliche Marktabgrenzung bei der Versorgung mit Fernwärme, NZKart 2019, S. 583-587 (Heft 11).

  • Die kartellrechtliche Zulässigkeit der Laufzeiten von Wärmelieferverträgen, Mohr Siebeck Verlag, ISBN: 978-3-16-158976-8, 2019.

  • Errichtung und Betrieb von Photovoltaikanlagen in der zivilgerichtlichen Entscheidungspraxis, EnWZ 2019, S. 99-104 (Heft 4) (zusammen mit Eva-Maria Ländner).

  • Und am Stellplatz keine Steckdose? - Betrachtungen zur häuslichen Ladeinfrastruktur für Elektroautos, EWeRK 2019, 3-9 (Heft 1) (zusammen mit Eva-Maria Ländner).

  • Rechtswegprobleme bei Streitigkeiten aus Energielieferung - zum Anwendungsbereich des § 102 EnWG, EWeRK 2018, 125-130.

  • Energiewirtschaft 4.0: Smart Grids und Smart Markets in Zeiten voranschreitender Digitalisierung, 2017, 9-26 (Schriften der Wissenschaftlichen Vereinigung für das gesamt Regulierungsrecht – Regulierung – Wettbewerb – Innovation, Hrsg. Torsten Körber/Jürgen Kühling).

  • Der Strommarkt 2.0 als Herausforderung für das Kartellrecht, WuW 2017, 434-440 (Heft 9).

  • Das neue MsbG und die Digitalisierung der Energiewende: ein Werkstattbereicht, N&R 2017, 194-199 (Heft 5).

  • Der Vorsatzbegriff in §§ 17e und 17f EnWG, RdE 2017, 225-230 (Heft 6).

  • Die Photovoltaikanlage an der Schnittstelle zwischen Energie- und Zivilrecht, EnWZ 2017, 160-164 (Heft 5) (zusammen mit Eva-Maria Ländner).

  • Die flächendeckende Markteinführung intelligenter Messsysteme zwischen Wettbewerb und Regulierung, N&R 2016, 258-262 (Heft 6) (zusammen mit Dr. Christina Möllnitz).

  • Die Digitalisierung der Energiewende, EnWZ 2016, S. 448-453 (Heft 10) (zusammen mit Dr. Christina Möllnitz).

  • Digitalisierung der Energiewirtschaft, EWeRK 2016, 165-168 (Heft 3).

  • Der Gesetzesentwurf zur Änderung der Vorschriften zur Konzessionsvergabe – Reform oder Reförmchen?, EWeRK 2016, S. 5-12 (zusammen mit Christina Möllnitz).

  • Mithaftung des Ehegatten für Strom- und Gasrechnungen, FamRZ 2016, S. 354-359 (Heft 5).

  • Anm. zum BGH, Urt. v. 14.4.2015 – EnZR 11/14 – N&R 2015, S. 245-247 (Heft 5) (zusammen mit Christina Möllnitz).

  • Anm. zum BGH, Urt. v. 18.11.2014 – EnZR 33/13 – N&R 2015, S. 163-170 (Heft 3 u. 4) (zusammen mit Christina Möllnitz).

  • Preisanpassungsklauseln in Energieversorgungsverträgen – was bleibt von der Preissetzungsfreiheit im unternehmerischen Bereich noch übrig?, RdE 2015, S. 105-110 (Heft 3).

  • Wechselwirkungen zwischen Wettbewerbsrecht (GWB) und Regulierungsrecht (EnWG) im Energiesektor, NZKart 2015, S. 116-121 (Heft 3) (zusammen mit Dr. Thorsten Pries).

  • Anm. zum EuGH, Urt. v. 7.2.2013 (Rs. C-68/12) – WM 2013, 1067 – Kartell; Kreditinstitut – angeblich fehlende Zulassung und Wettbewerbsbeschränkung; angeblich illegal tätiges Unternehmen (WuB V E. Art. 101 AEUV 1.13).

  • Energieversorgungsvertrag mit Sonderkunden: ergänzende Vertragsauslegung bei unwirksamer Preisänderungsklausel nach BGH und EuGH, RdE 2013, 249-255 (Heft 7).

  • Anm. zum BGH, Beschl. v. 6.11.2012 – KVR 54/11 (OLG Düsseldorf), RdE 2013, 224-231 (Heft 6).

  • Die zivilrechtliche Beurteilung sog. ToP-Klauseln, RdE 2012, S. 366.

  • Verbraucherschutz im neuen EnWG, RdE 2012, S. 41-47 (Heft 2).

  • Einführung in das europäische und deutsche Kartellrecht, Verlag Recht und Wirtschaft, 2. Aufl. 2011 (zusammen mit Herrn Dr. Thorsten Pries).

  • Sachliche Marktermittlung bei der Versorgung von HuK-Kunden mit Erdgas, WuW 4/2010 (S. 387-397) (zusammen mit Prof. Dr. Rainer Lademann).

  • Desarrollos del Derecho de defensa de la competencia en Alemania durante el periodo, Rcd 2009, S. 211-226 (Heft 5/09).

  • Crossmediale Zusammenschlusskontrolle, Tagungsband "Konvergenz der Medien – Konvergenz des Rechts?", Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft 2009, S. 135 - 150.

  • Europäisches Kartellrecht und geistiges Eigentum – der Fall Microsoft, in: Geistiges Eigentum und Wettbewerb, 2009, S. 131-146.

  • Die Neuorientierung der europäischen Missbrauchsaufsicht in dem Bereich von Kampfpreisstrategien (predatory pricing) (zusammen mit Thorsten Pries), EWS 2009, S. 57-65.

  • Marktabgrenzung im Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Recht anhand der Bagatellmarktklausel des § 35 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB (zusammen mit Thorsten Pries), ZWeR 2008, S. 237-251.

  • Die Anwendung des europäischen Kartellverbots auf staatliche Eingriffe in das Marktgeschehen, EuR 2008, S. 3-26.

  • Möglichkeiten und Grenzen der Missbrauchskontrolle von Koppelungsgeschäften: Der Fall Microsoft (zusammen mit Thorsten Pries), EWS 2008, S. 1-6.

  • Europäisches und deutsches Kartellrecht, Frankfurt/Main 2006.

  • Der Vereinbarungsbegriff des Art. 81 Abs. 1 EG – das VW-Urteil des EuGH, EWS 2006, S. 481-486.

  • Handbuch zum deutschen und europäischen Kartellrecht, Heidelberg, 2. Aufl. 2006 (zusammen mit Dr. Carsten Gromotke, Dr. Wolfgang Hübschle, Prof. Dr. Frank Immenga, Dr. Henning Schröer, Dr. Stephan Simon und Dr. Markus Wirtz). 

  • Kampfpreisstrategien (predatory pricing) im europäischen Kartellrecht, ZHR 169 (2005), S. 495-508.

  • Erfüllen Kartellabsprachen den Tatbestand des Betrugs? Zugleich Anmerkung zu BGH, Urt. v. 11.7.2001 – 1 StR 576/00, ZWeR 2003, S. 352-368.

  • Entwicklungen des europäischen Kartellrechts im Jahr 2003, RIW 2003, S. 889-895 (zusammen mit Dr. Frank Immenga).

  • Wettbewerbliche Grenzen gekoppelter Stromverträge, WRP 2002, S. 10-16.

  • Kartellrechtlicher Unternehmensbegriff und staatliches Wirtschaftshandeln in Europa, WuW 2002, S. 953-961.

  • Die kartellrechtliche Kontrolle der Gewährung von Rabatten, WuW 2002, S. 220-229.

  • Handelsvertretervertrieb nach den neuen Leitlinien der Kommission, EWS 2001, S. 18-23.

  • EC Merger Control and Third-Country Concentrations, in Vosgerau, Hans-Jürgen(editor), Institutional Arrangements for Global Economic Integration, Macmillan Press 2000, S. 11-31.

  • Elektronische Marktplätze: Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen im Internet?, RIW 2000, S. 733-739 (zusammen mit Dr. Frank A. Immenga).

  • Unternehmenskooperationen im Internet und EG-Kartellrecht, EWS 2000, S. 291-297.

  • Handelsvertretervertrieb und EG-Kartellrecht, EWS 1997, S. 325-334.

  • Räumliche Marktabgrenzung in der deutschen Fusionskontrolle, BB 1996, S. 1997-2003.

  • Beteiligungsrechte Dritter im europäischen Fusionskontrollverfahren, in Festschrift für Karlheinz Boujong, München 1996, S. 885-918.

  • Zukunftsmärkte im Rahmen der europäischen Fusionskontrolle, EWS 1995, S. 1-8 (zusammen mit Prof. Dr. Dr. Carsten Thomas Ebenroth).

  • Schiedsgerichte im Rahmen des Gruppenfreistellungs-Entwurfs zum Kfz-Vertrieb, EWS 1995, S. 173-185 (zusammen mit Prof. Dr. Dr. Carsten Thomas Ebenroth und Sabine Mersch).

  • Die EG-Gruppenfreistellungsverordnung für Vertriebs- und Kundendienstvereinbarungen über Kraftfahrzeuge, Heidelberg 1995 (zusammen mit Prof. Dr. Dr. Carsten Thomas Ebenroth und Sabine Mersch).

  • Vertriebs- und Kundendienstvereinbarungen über Kraftfahrzeuge in Europa, EWS 1995, S. 329-335 (zusammen mit Prof. Dr. Dr. Carsten Thomas Ebenroth).

  • Räumliche Marktabgrenzung in der europäischen Fusionskontrolle, Frankfurt/Main 1994.

  • EG-Fusionskontrolle nach Abschluss der Uruguay-Runde im Rahmen des GATT, WuW 1994, S. 601-615 (zusammen mit Prof. Dr. Dr. Carsten Thomas Ebenroth).

  • Die Auswirkungen der Europäischen Fusionskontrolle auf das bundesdeutsche Recht der Unternehmenszusammenschlüsse, BB 1991, S. 845-853 (zusammen mit Prof. Dr. Dr. Carsten Thomas Ebenroth).


Verantwortlich für die Redaktion: Univ.Prof.Dr. Knut Werner Lange

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